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   VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 219/00   

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VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 219/00 (https://dejure.org/2001,17741)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08.02.2001 - 6 A 219/00 (https://dejure.org/2001,17741)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Februar 2001 - 6 A 219/00 (https://dejure.org/2001,17741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Angebliche Beleidigung des syrischen Staatspräsidenten und Verfolgungsgefahr. Wehrdienstentziehung und Yekiti-Unterstützung ohne herausgehobene Funktion.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 16a Abs 2 GG; § 26a AsylVfG; § 51 Abs 1 AuslG
    Baath-Partei; Barzani; Beleidigung; Beschimpfung; Dauud; Demonstration; Luftweg; Schlägerei; Staatspräsident; Syrien; Wehrdienst; Yekiti

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - A 2 S 28/98

    Syrien: keine Gruppenverfolgung syrisch-orthodoxer Christen; zur Einschätzung der

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 219/00
    Sowohl nach der Höhe der strafrechtlichen Sanktionen als auch im Hinblick auf die Anwendungspraxis dieser Regelungen lässt sich nicht feststellen, dass der syrische Staat im Fall von Wehrdienstentziehungen Maßnahmen ergreift, die neben einer strafrechtlichen Ahndung auch darauf gerichtet sind, den Betreffenden wegen eines asylerheblichen Persönlichkeitsmerkmals zu treffen (Auswärtiges Amt, Auskunft vom 24.02.2000 an das VG Münster, vom 08.05.1996 an das VG Ansbach; Lagebericht vom 13.01.1999; vgl. auch: VGH Mannheim, Urt. vom 19.05.1998, A 2 S 28/98; OVG Lüneburg, Urt. vom 22.06.1999, 2 L 666/98 m.w.N.).

    Nach dieser Erkenntnismittellage ist jedenfalls in den Fällen, in denen der Betreffende nicht in dem Verdacht steht, sich in herausgehobener Weise gegen den syrischen Staat politisch betätigt zu haben, nicht anzunehmen, dass es während der Ableistung des Wehrdienstes und einer diesem möglicherweise vorausgehenden Inhaftierung zu politischen Verfolgungsmaßnahmen kommt (OVG Lüneburg, Urt. vom 22.06.1999, 2 L 666/98; VGH Mannheim, Urt. vom 19.05.1998, A 2 S 28/98).

    Dieser wird von den syrischen Behörden ganz regelmäßig nicht zum Anlass für Verfolgungsmaßnahmen genommen (vgl. Nds. OVG Lüneburg ,aaO.; OVG Bremen, Urt. vom 13.04.2000, OVG 2 A 466/99.A; VGH Mannheim, Urt. vom 19.05.1998, A 2 S 28/98; OVG Saarlouis, Urt. vom 08.12.1998, 3 R 72/98).

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 219/00
    Die Gefahr eigener politischer Verfolgung kann sich auch aus gegen Dritte gerichteten Verfolgungsmaßnahmen ergeben, wenn der Asylbewerber sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und auch im Übrigen vergleichbaren Lage befindet, so dass seine (etwaige) Nichtbetroffenheit von ausgrenzenden Rechtsverletzungen eher als zulässig anzusehen ist (BVerfG, Beschl. vom 23.01.1991, BVerfGE 83, 216, 230).

    Eine solche sog. mittelbare Gruppenverfolgung liegt danach typischerweise vor bei Massenausschreitungen (Pogromen), die das ganze Land oder große Teile desselben erfassen, aber etwa auch dann, wenn unbedeutende oder kleine Minderheiten mit solcher Härte, Ausdauer und Unnachsichtigkeit verfolgt werden, dass jeder Angehörige dieser Minderheit sich ständig der Gefährdung an Leib, Leben oder persönlicher Freiheit ausgesetzt sieht, wobei allerdings nicht ein ganzes Land gewissermaßen flächendeckend erfasst sein muss (BVerfG, Beschl. vom 23.01.1991, BVerfGE 83, 216, 232).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 219/00
    Da das Asylgrundrecht auf dem Zufluchtgedanken beruht und von seinem Tatbestand her grundsätzlich den Ursachenzusammenhang von Verfolgung/Flucht/Asyl voraussetzt (BVerfG, Beschl. vom 26.11.1986, BVerfGE 74, 51, 60; Beschl. vom 10.07.1989, BVerfGE 80, 344), ist ferner von maßgeblicher Bedeutung, ob der Asylbewerber vorverfolgt oder unverfolgt ausgereist ist.

    Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat hingegen unverfolgt verlassen, kann er nur dann anerkannt werden, wenn ihm politische Verfolgung aufgrund eines asylerheblichen Nachfluchttatbestandes mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (BVerfG, Beschl. vom 26.11.1986, aaO., 64 f.; Beschl. vom 10.07.1989, aaO., 344; BVerwG, Urt. vom 20.11.1990, BVerwGE 87, 152; Urt. vom 23.07.1991, DVBl. 1991, 1089).

  • OVG Niedersachsen, 22.06.1999 - 2 L 666/98

    Rückkehrgefährdung; Sippenhaftgefahr; Asylbeantragung; Wahrscheinlichkeit

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 219/00
    Sowohl nach der Höhe der strafrechtlichen Sanktionen als auch im Hinblick auf die Anwendungspraxis dieser Regelungen lässt sich nicht feststellen, dass der syrische Staat im Fall von Wehrdienstentziehungen Maßnahmen ergreift, die neben einer strafrechtlichen Ahndung auch darauf gerichtet sind, den Betreffenden wegen eines asylerheblichen Persönlichkeitsmerkmals zu treffen (Auswärtiges Amt, Auskunft vom 24.02.2000 an das VG Münster, vom 08.05.1996 an das VG Ansbach; Lagebericht vom 13.01.1999; vgl. auch: VGH Mannheim, Urt. vom 19.05.1998, A 2 S 28/98; OVG Lüneburg, Urt. vom 22.06.1999, 2 L 666/98 m.w.N.).

    Nach dieser Erkenntnismittellage ist jedenfalls in den Fällen, in denen der Betreffende nicht in dem Verdacht steht, sich in herausgehobener Weise gegen den syrischen Staat politisch betätigt zu haben, nicht anzunehmen, dass es während der Ableistung des Wehrdienstes und einer diesem möglicherweise vorausgehenden Inhaftierung zu politischen Verfolgungsmaßnahmen kommt (OVG Lüneburg, Urt. vom 22.06.1999, 2 L 666/98; VGH Mannheim, Urt. vom 19.05.1998, A 2 S 28/98).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 219/00
    Lediglich dann, wenn dem einzelnen Ausländer kein Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 1 bis 4 und Abs. 6 Satz 1 AuslG zusteht, er aber gleichwohl nicht abgeschoben werden darf, weil die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG wegen einer extremen Gefahrenlage die Gewährung von Abschiebungsschutz unabhängig von einer Ermessensentscheidung nach den §§ 53 Abs. 6 Satz 2, 54 AuslG gebieten, ist § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG verfassungskonform einschränkend dahin auszulegen, dass eine Entscheidung nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG nicht ausgeschlossen ist (BVerwG, Urt. vom 17.10.1995, NVwZ 1996, 199).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 219/00
    Umgekehrt ist eine grundsätzliche Schutzbereitschaft des Staates zu bejahen, wenn die zum Schutz der Bevölkerung bestellten (Polizei-) Behörden bei Übergriffen Privater zur Schutzgewährung ohne Ansehen der Person verpflichtet und dazu von der Regierung auch landesweit angehalten sind, vorkommende Fälle von Schutzverweigerung mithin ein von der Regierung nicht gewolltes Fehlverhalten der Handelnden in Einzelfällen sind (BVerwG, Urt. vom 05.07.1994, InfAuslR 1995, 24).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 219/00
    Politische Verfolgung liegt vor, wenn dem Einzelnen durch den Heimatstaat oder durch Maßnahmen Dritter, die diesem Staat zurechenbar sind, in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zugefügt werden oder unmittelbar drohen, die ihn nach ihrer Intensität und Schwere aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschl. vom 10.07.1989, BVerfGE 80, 315, 333).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 219/00
    Dabei beschränkt sich der asylrechtliche Schutz nicht auf die Rechtsgüter Leib und Leben, sondern erfasst auch Einschränkungen der persönlichen Freiheit; die hierin eingeschlossenen Rechte der freien Religionsausübung und ungehinderten beruflichen und wirtschaftlichen Betätigung lösen einen Asylanspruch indessen nur aus, wenn deren Beeinträchtigung nach ihrer Intensität und Schwere zugleich die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Herkunftsstaates allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschl. vom 24.06.1992 - 2 BvR 176/92 u.a., S. 12 f. des Abdrucks unter Hinweis auf BVerfGE 76, 143, 158).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 219/00
    Dabei hat das Gericht auch zu berücksichtigen, dass und aus welchen Gründen die gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Asylbewerbers bei der Feststellung seines Reisewegs unterblieben ist (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 29.06.1999, AuAS 1999, 260).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 219/00
    Für die Annahme einer drohenden Verfolgung ist entscheidend, ob aus der Sicht eines besonnen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden nach Abwägung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat unzumutbar erscheint (BVerwG, Urt. vom 05.11.1991, BVerwGE 89, 162, 169).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81

    Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft -

  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

  • BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 308.89

    Tatsachengericht - Asylbewerber - Vormund - Politische Verfolgung -

  • BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 70.91

    Asylrecht - Wehrdienstentziehung - Irakisch revulutionärer Führungsrat

  • OVG Niedersachsen, 04.08.1993 - 2 L 5341/92

    Asylantrag; Volkszugehörigkeit; Syrien; Verfolgung; Religion; Minderheitenschutz

  • OVG Bremen, 13.04.2000 - 2 A 466/99
  • OVG Saarland, 08.12.1998 - 3 R 72/98

    Rückkehrfall; Asylrelevante Gefährdung; Syrische Staatsangehörige; Christliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 L 176/04

    Investitionskosten, Investitionsaufwendungen, Entgeltvereinbarung,

    Ferner hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 3. Dezember 2001 die Verfahren 6 A 221/00 MD, A 6 K 85/99, 6 A 219/00 MD, 6 A 218/00 MD, 6 A 198/00 MD, 6 A 217/00 MD und 6 A 197/00MD zur gemeinsamen Verhandlung verbunden (Bl. 151 ff. d. Beiakte C).
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